Energieausweis – unkompliziert
Wilkommen auf der Webseite von SB-Energie. Als Energieberater biete ich Ihnen den Rund-Um-Service für Ihren Energieausweis
Wilkommen auf der Webseite von SB-Energie. Als Energieberater biete ich Ihnen den Rund-Um-Service für Ihren Energieausweis
Ich bin Simon Baumgartl, Ihr Energieberater für Mainfranken, von Bamberg über Würzburg bis Aschaffenburg.
2015 wurde die Fa. SB Energie von mir gegründet.
Seit 2020 betreue ich einen Kehrbezirk in Würzburg als bevollmächtiger Bezirkskaminkehrer.
Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dokumentiert der Energieausweis den Energiestandard eines Gebäudes. Es gibt zwei verschiedene Arten des Ausweises: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieaussweis. Seit dem 01.05.2014 ist die Vorlage eines Energieausweises für Eigentümer Pflicht, die eine Immobilie neu vermieten oder diese verkaufen möchten. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Gebäude und Baudenkmäler. Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt ausschließlich für Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre auf. Dazu zählen Heizung und Warmwasser. Der Verbrauch wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Nutzfläche angegeben.
Ein Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden, wenn einer der Punkte zutrifft:
Der Bedarfsausweis zeigt wie der Verbrauchsausweis den Endenergieverbrauch eines Gebäudes auf. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der bedarfsorientierte Ausweis auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz basiert und unabhängig vom Nutzerverhalten ist. Ausschlaggebend sind die Daten der Gebäudehülle, wie z.B. das Dach, die Fenster, die oberste Geschossdecke etc. Mit in die Berechnung inkludiert werden die Heizungsanlage, die Lüftungsanlage sowie die Verwendung erneuerbarer Energien.
Ein Bedarfsausweis muss ausgestellt werden, wenn einer der Punkte zutrifft:
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